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Wenn es darum geht, den Nutzwert eines Kühlschranks am Nordpol zu unterbieten, dann stehen Seiten ohne Inhalt an erster Stelle.
Eine weitere Möglichkeit, Information zu verhindern, besteht darin Farben entsprechend zu nutzen. Sie glauben nicht, was im Internet alles mit Farben angestellt wird. Manchmal habe ich den Eindruck, dass zahllose
Internetseiten von den Optikerinnungen gesponsert werden.
Und dann haben wir noch die Aktualität. Auch damit lassen sich ausgesprochen Nutzen-lose Seiten erzielen.
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Beispiel 1
Bild vom 10.01.2003
Nachdem die aus 50 (!!) verschiedenen Grafiken bestehende Startseite geladen ist, macht sie ja noch einen akzeptablen Eindruck. Es ist alles da: In der oberen Navigationsleiste (rot) die
Dienstleistungen (Reifen-Service, Auspuff, Bremse, Stossdämpfer, Achsvermessung, Inspektion), darunter (rot) die Administrativa (Home, Kontakt, AGB, Team, Disclaimer). Das Impressum mit den
Pflichtangaben zum Unternehmen fehlt zwar, aber wir wollen nicht kleinlich sein.
Wie, Sie wissen nicht, was ein Disclaimer ist? Das ist der Haftungsausschluss. Neudeutsch lässt grüßen.
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Bild vom 10.01.2003
Nun bin ich als neugieriger Surfer natürlich gespannt, was sich hinter den einzelnen Dienstleistungen verbirgt, schliesslich stehen sie ganz oben. Also: Klick auf Reifen! Hoppla! Gut, es passiert, dass eine
Seite überarbeitet wird. Aber ein Baustellenschild gehört trotzdem nicht ins Netz. Wenn, dann bleibt die alte Seite so lange online, bis die neue fertig ist.
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Bild vom 10.01.2003
Neuer Versuch und Klick auf Auspuff! Wieder nichts!?
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Bild vom 10.01.2003
Dann eben Bremse!
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Bild vom 10.01.2003
Oder Stossdämpfer??
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Den Rest will ich Ihnen ersparen. Die Präsentation der Leistungen des Unternehmens war wohl noch nicht so weit. Zumindest in der unteren Navigationsleiste waren Seiten mit Inhalten vorhanden. Die Domäne existiert
auch erst seit April 2002. Ich hoffe aufrichtig, dass die Kunden dieses Unternehmens nicht so lange auf ihre Fahrzeuge warten müssen.
Wie dem auch sei: Vor mir sind jedenfalls schon 620
weitere ahnungslose Surfer in diese Informationsfalle getappt, wie uns der Besucherzähler hämisch mitteilt.
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Beispiel 2
Bild vom 13.01.2003
Das Impressums eines Unternehmens, das Hörgeräte und Zubehör vertreibt. Die Farbtupfen am linken Rand sind tatsächlich Buchstaben, die aneinandergereiht, eine brauchbare Information zum Unternehmen liefern könnten
, wenn – ja, wenn nicht alle Regeln des Farbenlehre, Ergonomie und Vernunft aus den Angeln gehoben worden wären, um eine Farbkombination von Hintergrund und Schrift
zu wählen, welche die im oberen Teil des Bildes stehende Aufforderung zu einem kostenlosen Hörtest als beißenden Sarkasmus entlarvt: Die Besucher dieser Seite mögen ein Problem mit den Ohren
haben, ein Problem mit den Augen haben sie sicher nicht.
Zumindest nicht vor dem Besuch dieser Seite. Danach ist ein Sehtest sicher zu empfehlen, schon um die Sicherheit zu erlangen, dass die Unfähigkeit, den Text zu lesen, nichts aus der
Unzulänglichkeit der eigenen Augen resultiert.
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Beispiel 3
Hier ein Impressum, das die Grenze
der Nichtlesbarkeit noch nicht überschritten hat. Gerade noch lesbar, nicht wahr? Informationen, die gerade noch lesbar sind, sind schlecht aufbereitete Informationen. Sie wollen als Surfer keinen Sehtest
im Internet durchführen (dazu konsultieren Sie in der Regel Ihren Augenarzt oder Optiker), Sie wollen Informationen lesen, ohne Zweifel an Ihrem Augenlicht oder der Aktualität Ihrer Sehhilfe zu bekommen!
Bild vom13.01.2003
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Beispiel 4
Bild vom 21.01.2003
Dass schlecht präsentierte Informationen kein Problem ausschließlich kleiner Unternehmen ist, demonstriert uns hier der Volkswagen-Konzern an einem sehr schönen Beispiel. Der Kontrast zum
Hintergrund und damit die Lesbarkeit der Textlinks ist so schlecht, dass Sie mit den Augen dicht an den Bildschirm heran müssen, um einwandfrei lesen zu können. Diese Designfehler werden hoffentlich
nicht als Beispiel für künftige Fahrzeugentwürfe dienen.
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Beispiel 5
Bild vom 02.01.2003
Was nützen Ihnen Informationen, die längst überholt sind? Richtig: Nichts! Auf dieser am 02.01.2003 entdeckten Seite können Kunden eines Versorgungsunternehmens noch bis zum 15.11.2002 (!!!) die
abgelesenen Zählerstände ihrer Elektrozähler eintragen.
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Beispiel 6
Bild vom 16.01.2003
Da haben Sie einen Dienstleister gefunden, der Ihnen eine Internetseite erstellen könnte, aber die eigene Seite entspricht nicht einmal den seit 01.01.2002 vorgegebenen Richtlinien für die
Präsentation gewerblicher Internetseiten: Das Impressum mit den Pflichtangaben zum Unternehmen fehlt gänzlich und wenn Sie auf Preise klicken erleben Sie eine Überraschung:
Bild vom 16.01.2003
Über ein Jahr nach der Einführung des Euro wird in Kassel offensichtlich immer noch mit der guten alten DM bezahlt. Der blanke Hohn ist dabei, dass dieses Unternehmen sich eine ähnlich lautende
Internet-Adresse wie die “Seite zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz” gesichert hat.
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